Wie funktioniert die Usepac Entsorgungslizenz?

Prüfen, messen und wiegen Sie die Gesamtgewichte Ihrer versendeten Verpackungsmaterialien und schätzen Sie den Bedarf für ein Vertragsjahr.

1. Nutzen Sie den Usepac Lizenz-Rechner auf der Startseite, geben Sie Ihre Mengen ein, wählen Sie weiter unten den gewünschten Lizenz-Zeitraum aus und erhalten Sie sofort ein Angebot (Netto-Preise zzgl. gesetzl. MwSt 19%) auf Vertragsbasis für eine Entsorgungslizenz. Der angezeigte Preis ist ein Jahrespreis.

2. Geben Sie bei Einverständnis im nächsten Schritt Ihre Firmen- und Kontaktdaten ein, prüfen Sie die Zusammenfassung und bestätigen Sie Ihre Bestellung.

3. Im letzten Schritt erhalten Sie sofort eine Bestätigung und die Rechnung per E-Mail. Wenn Sie umgehend mit Paypal oder Sofortüberweisung bezahlen, sendet Usepac Ihnen das Zertifikat in wenigen Minuten per E-Mail, rund um die Uhr und 365 Tage im Jahr, automatisch zu. Jeder Kunde hat nach dem Login später auch die Möglichkeit, seine Bestellungen, Rechnungen und Zertifikate im persönlichen Mitgliederbereich einzusehen und auszudrucken.

Nach Verbuchung in unserem System meldet Usepac Ihre Mengen dann unter Beachtung des Verpackungsgesetzes (VerpackG) an ein Duales System.

Welche Vorteile bietet eine Entsorgungslizenz von Usepac?

  • Keine versteckten Kosten!
  • Fairer und transparenter Vertrag!
  • Effektiver Schutz vor Abmahnungen und Verwarnungsgeldern!
  • Rechtssichere, vertraglich garantierte Beteiligung an einem Dualen System gemäß Verpackungsgesetz (VerpackG)!

Lizenzieren Sie jetzt bequem online Ihre kompletten Verpackungsmengen, Verkaufs- und Versandverpackungen aus Pappe oder Kunststoff im Rahmen des Verpackungsgesetzes (VerpackG) und erwerben Sie noch heute eine rechtssichere Entsorgungslizenz.

Nutzen Sie den Usepac Lizenz-Rechner unten auf der Startseite und erhalten Sie sofort unverbindlich und kostenlos ein Angebot!

Wer muss Verpackungen lizenzieren?

Jeder gewerbliche “Erstinverkehrbringer” wie z. B. Online-Händer, Ebay-Händler und Versender von Verkaufsverpackungen muss ab dem ersten Karton seine in den Verkehr gebrachten Verpackungen lizenzieren. Mindest- oder Freimengen gibt es nicht.

Warum müssen Verpackungen überhaupt lizenziert werden?

Die gezahlten Entgelte für die Verpackungslizenzen werden von den verschiedenen dualen Systemen/Systembetreibern gesammelt. Die Dualen Systeme/Systembetreiber stellen dann für die gezahlten Gebühren in jedem Ort Deutschlands entsprechende Sammelbehälter für gebrauchte Verpackungen auf und organisieren die Abholung von Altpapier, Kunststoffverpackungen und Altglas. Im Moment existieren in Deutschland 10 zugelassene Systembetreiber.

Müssen auch Privatleute ihre versendeten Verpackungen lizenzieren?

Nein, private Versender ohne gewerbliche Tätigkeit müssen Verpackungen nicht lizenzieren. Bei einer regelmäßigen Nebentätigkeit als Händler mit Gewinnerzielungsabsicht (z. B. bei Ebay) fallen Sie jedoch auch als privater Anbieter unter das Verpackungsgesetz (VerpackG).

Was sind Verkaufsverpackungen?

Alle Verpackungen wie Kartons, Kunststoffe, Tüten, Holzkisten, Glasflaschen etc. die beim privaten Endverbraucher anfallen, gelten als Verkaufsverpackungen. Darunter fällt auch Zeitungspapier und anderes Papier zum Ausstopfen, Luftpolsterfolie etc. sowie das Klebeband für die Kartons.

Wie unterscheiden sich Verkaufsverpackungen von Transportverpackungen?

Verkaufsverpackungen sind „Verpackungen, die als eine Verkaufseinheit angeboten werden und beim Endverbraucher anfallen“. Dazu zählen „auch Verpackungen des Handels, der Gastronomie und anderer Dienstleister, die die Übergabe von Waren an den Endverbraucher ermöglichen oder unterstützen (Serviceverpackungen)“, außerdem „Einweggeschirr“. Das Kriterium ist also der Anfall der Verpackung beim Endverbraucher, der die Ware aus der Verkaufsverpackung auspackt. Dagegen werden Transportverpackungen auf einer Handelsstufe ausgepackt. Transportverpackungen sollen zudem den Transport von Waren erleichtern, die Waren auf dem Transport vor Schäden bewahren oder werden aus Gründen der Sicherheit des Transports verwendet.

Welchen Pflichten unterliegen Unternehmen und Selbstständige, die Verkaufsverpackungen in den Verkehr bringen?

Für Unternehmen, die Waren in Verkaufsverpackungen erstmals in Verkehr bringen, besteht gemäß Verpackungsgesetz (VerpackG) eine Pflicht zur Teilnahme an einem der zugelassenen dualen Systeme. Die früher (bis 31.12.2008) mögliche Alternative einer “Selbstentsorgung” ist seit 1.Januar 2009 nicht mehr zulässig.

Wie ist der Vorgang, wenn die zu Beginn gemeldete Menge später überschritten wird? Kann nach Ablauf des Lizenzzeitraumes nachgemeldet werden?

Wenn Sie mehr Verpackungen verbraucht haben als gemeldet, können Sie für die neuen Mengen einfach eine weitere Lizenz zu erwerben.

Verlängert sich der Lizenzzeitraum stillschweigend oder automatisch, wenn man nicht vorher kündigt?

Ja, die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Jahresende. Ob eine Kündigung möglich ist, wird immer im Kundenkonto angezeigt. Eine Kündigung hat auf dem Schriftweg zu erfolgen.

In welcher Form muss man bei Internet- und Ebay-Verkäufen auf die Entsorgungslizenz hinweisen?

Hinweis - keine Rechtsberatung: Bitte weisen Sie nirgendwo darauf hin, dass Sie eine Entsorgungslizenz haben. Laut Gesetz darf es nämlich keine Versandhändler geben, die keine Entsorgungslizenz haben. Wenn Sie nun auf Ihrer Homepage mit einem Siegel oder ähnlichem damit werben, dass Sie eine Entsorgungslizenz haben, kann dies wiederum ein Grund für eine Abmahnung von der Konkurrenz sein – da die Werbung mit ”Selbstverständlichkeiten” nicht erlaubt ist. Weitere Informationen zum Wettbewerbsrecht erhalten Sie bei jedem Rechtsanwalt/jeder Rechtsanwältin und bei Ihrer zuständigen Handelskammer.

Muss ich als Gewerbetreibender nach Ende des Lizenzierungszeitraumes neu lizenzieren?

Ja! Nach Ablauf des Lizenzierungszeitraumes/der Gültigkeit des jeweiligen Jahres müssen Sie natürlich eine neue Lizenz erwerben – falls Sie weiterhin gewerblich Artikel in Verkehr bringen.

Wer muss selbst importierte und verpackte Waren lizenzieren?

Liegt mit dem Exporteur der betreffenden Waren keine anderweitige Vereinbarung vor, so ist das in Deutschland ansässige Unternehmen (der “Importeur”) lizenzierungspflichtig und muss als erstes in der deutschen Handelskette die genannten Pflichten erfüllen.

Wie werden Luftpolsterumschläge, Papierumschläge und kleine Versandkartons eingestuft?

Die Beteiligungspflicht für Versandverpackungen liegt beim Versand- bzw. Internethändler selbst.  Betroffen von der Systembeteiligungspflicht sind alle Verpackungsbestandteile, also z. B. auch Styroporschnipsel oder Luftpolsterfolie zur Polsterung.

Wie werden Luftpolsterumschläge und Versandtaschen mit Luftpolsterfolie gezählt?

Luftpolsterversandtaschen bestehen aus Pappe/Papier und Kunststoffen. Diese können sauber in Ihre beiden Bestandteile getrennt werden. An dieser Stelle gilt: Rechnen Sie einen Verbrauch von 40% Kunststoffen und 60% Pappe/Papier beim Verbrauch ein.

Was ist beim Versand von bereits gebrauchten Verpackungen zu beachten?

Gebrauchte Verpackungen, die als Versandkartons eingesetzt werden, brauchen nicht angemeldet zu werden, wenn dies im Rahmen der vorherigen Nutzung schon geschehen ist. Hierbei muss allerdings derjenige Händler, der die gebrauchte Verkaufsverpackung wieder in den Verkehr bringt, die ursprüngliche Lizenzierung auf Nachfrage belegen können. Usepac rät dazu, auch diese Verpackungen zu lizenzieren – da der erforderliche Nachweis einer bereits erfolgten Lizenzierung bei gebrauchten Kartons nur schwer zu erbringen ist.

Wer kontrolliert die Einhaltung der Lizenzierung?

Zuständig für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten sind die gemäß § 63 KrW-/AbfG zuständigen Landesbehörden wie Stadtämter oder Landratsämter. Diese werden durch die Landesregierungen bestimmt, soweit eine Regelung nicht durch Landesgesetz oder Landesverordnung erfolgt.

Was passiert, wenn Unternehmen, Versandhändler oder Selbstständige Ihre Verpackungen nicht lizenzieren?

Abhängig vom jeweiligen Kläger, Rechtsweg und der Klageart sind folgende Konsequenzen zu befürchten: Bußgeldbescheid in Höhe von bis zu 50.000 € pro Verstoß, Ordnungsverfügung in Form eines Warenverkehrsverbots, Unterlassungsverfügung in Form eines Warenverkehrsverbots und Schadensersatzanspruch sowie die nachträgliche Einrichtung von Lizenzentgelten.

Was passiert bei einer Kontrolle?

Falls eine Kontrolle durch das Stadt-, Ordnungs- oder Landratsamt erfolgt, müssen Sie Ihre Rechnung(en) für die Beteiligung Ihrer Verpackungen von einem Systembetreiber, die Usepac-Rechnung(en), das gültige Usepac-Zertifikat und Ihre Eingangsrechnungen für bezogenes Verpackungsmaterial vorlegen.

Wann bekomme ich mein Zertifikat?

Umgehend nach Zahlungseingang. Unsere Systeme prüfen die Zahlungseingänge vollautomatisch alle 4 Tage in der Nacht. Im Anschluss daran werden dann die Zertifikate erstellt und automatisch per E-Mail versendet. Ab Zahlungseingang ist die Lizenz sofort gültig. Wenn Sie nach dem Bestellvorgang sofort mit Paypal oder per Sofortüberweisung bezahlen, erhalten Sie ihr Zertifikat bereits innerhalb weniger Minuten.