Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand: August 2012)

Die Usepac GmbH, nachfolgend Usepac, ist Dienstleister auf dem Gebiet der Rücknahme und Verwertung von Verpackungen gemäß der Verpackungsverordnung.

Allgemeine Bestimmungen

1.1 Die Usepac Angebote zur Lizenzierung von verbrauchten Verpackungsmitteln gelten ausschließlich für gewerbliche Kunden, Selbständige und Freiberufler unter Ausschluss des Widerrufs- und Rückgaberechts. Das Fernabsatzgesetz mit dem 14-tägigen Rückgaberecht bei Auftragserteilung einer Lizenzierung ist ausgeschlossen. Entsorgungslizenzen für Privatpersonen führt Usepac nicht aus. Mit der Abgabe eines Auftrages bestätigen Sie, dass Sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Usepac UG anerkennen und als gewerblicher Kunde eine Entsorgungslizenz bestellen. Wir behalten uns vor, einen Nachweis für Ihre gewerbliche Tätigkeit zu verlangen. Die Preise sind Bruttopreise in Euro inklusive der gesetzlichen MWSt.

1.2 Alle Leistungen von Usepac erfolgen ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Schriftlich getroffene abweichende Individualvereinbarungen haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn Usepac ihrer Geltung im Einzelfall nicht ausdrücklich widerspricht. Die Wahrnehmung von vertraglichen Rechten oder die Erfüllung von Vertragspflichten bedeuten keine Zustimmung zur Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners.

1.4 Mit Vertragsabschluss erkennt der Vertragspartner die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Vertragsbeziehung zwischen den Parteien als für ihn verbindlich an.

1.5 Usepac behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ohne vorherige Ankündigung mit Wirkung für die Zukunft zu ändern.

2. Zustandekommen des Vertrages

2.1 Mit der Eingabe der Vertragsdaten in den online bereitgestellten Usepac Lizenz-Rechner gibt der jeweilige Nutzer einen verbindlichen Antrag auf Abschluss eines Vertrages ab.

2.2 Die Annahme des Angebotes durch Usepac erfolgt mit der Bestätigung des Auftragseingangs per E-Mail an die vom Nutzer angegebene E-Mail-Adresse (Auftragsbestätigung und Auftragsannahme).

2.3 Die Auftragserteilung über den Onlineservice umfasst insgesamt drei Schritte. Im ersten Schritt wählt der Nutzer die gewünschten Stoffgruppen aus, gibt das Gewicht der Gesamtmenge an Verpackungen in Kilogramm an und wählt die Laufzeit des Vertrages. Im zweiten Schritt gibt der Nutzer seine Kundendaten einschließlich Rechnungsanschrift ein. Im letzten Schritt hat der Nutzer die Möglichkeit, die dem Vertrag zugrundeliegenden AGB zur Kenntnis zu nehmen, sämtliche Angaben (z.B. Name, Anschrift, ausgewählte Stoffgruppen und die Menge an Verpackungen) noch einmal zu überprüfen und zu korrigieren, bevor er den Auftrag durch Klicken auf „kostenpflichtig bestellen“ an Usepac versendet.

2.4 Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Vertrages.

3. Speicherung des Vertragstextes

3.1 Den Vertragstext der Auftragserteilung speichert Usepac. Usepac sendet dem Vertragspartner den abgeschlossenen Online-Vertrag mit allen Bestelldaten an die vom Vertragspartner angegebene E-Mail-Adresse.

4. Preise

4.1 Die angegebenen Preise sind Nettopreise. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird jeweils separat ausgewiesen.

4.2 Die vereinbarten Entgelte werden bei einer Änderung der Entsorgungskosten insbesondere der von den Dienstleistern verlangten Entgelte angemessen angepasst. Entgeltänderungen treten nach Ablauf von sechs Wochen nach schriftlicher Ankündigung durch den Auftragnehmer in Kraft, sofern der Auftraggeber nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Entgeltänderung widerspricht. Soweit der Auftragnehmer an der Entgeltänderung festhält, ist der Auftraggeber berechtigt, den Auftrag zum Zeitpunkt der beabsichtigten Entgeltänderung vorzeitig zu kündigen.

5. Zahlungsbedingungen

5.1 Die Zahlung erfolgt per Rechnung. Der Rechnungsbetrag ist binnen 10 Tagen auf unser Konto zu überweisen.

6. Haftung

6.1. Usepac haftet nur für Schäden, die durch sie selbst, durch ihre Vertreter oder von ihnen beauftragte Erfüllungsgehilfen verursacht werden, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

6.2. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für vertragstypisch vorhersehbare Schäden, die auf Verletzungen wesentlicher Pflichten aus diesem Vertrag beruhen. Die Haftung ist der Höhe nach begrenzt auf die Deckungssumme der bestehenden Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung. Die Haftung für jegliche darüber hinausgehende Folgeschäden, mangelnden wirtschaftlichen Erfolg, mittelbare Schäden oder für Schäden aus Ansprüchen Dritter ist ausgeschlossen.

6.3. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit eines Menschen und in Fällen einer Haftung nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes.

7. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht

7.1 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Vertragspartner nur zu, soweit seine Gegenansprüche unbestritten, von Usepac ausdrücklich anerkannt oder rechtkräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Vertragspartner überdies nur ausüben, soweit die Ansprüche aus dem gleichen Vertragsverhältnis resultieren.

8. Schriftform

8.1 Mündliche Nebenabreden sowie nachträgliche Veränderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.

9. Datenschutz

9.1 Der Vertragspartner wird hiermit gemäß Teledienstdatenschutzgesetz (TDDSG), Mediendienststaatsvertrag (MDStV), Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen davon unterrichtet, dass die im Rahmen der Registrierung angegebenen personenbezogenen Daten/Vertragsdaten ausschließlich zu dem Zwecke maschinenlesbar gespeichert, verarbeitet und genutzt werden, zu dem der Vertragspartner dieses angegeben hat. Die personenbezogenen Daten werden absolut vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Die Daten werden nur zur Korrespondenz mit dem Vertragspartner oder für den Zweck verarbeitet, zu dem der Vertragspartner Usepac die Daten zur Verfügung gestellt hat. Usepac gibt die Daten des Vertragspartners nur an Dienstleister weiter, mit denen Usepac zusammenarbeitet soweit dies für die Erfüllung des Vertrages notwendig ist. Usepac verpflichtet die beauftragten Dienstleister die zur Durchführung und Abwicklung des Vertrages weitergegebenen Daten vertraulich zu behandeln. Usepac versichert, dass die personenbezogenen Daten des Vertragspartners im Übrigen nicht an Dritte weitergegeben werden, es sei denn, dass Usepac dazu gesetzlich verpflichtet ist oder der Vertragspartner vorher ausdrücklich eingewilligt hat.

9.2 Dauer der Speicherung: Personenbezogene Daten, die Usepac über ihre Website mitgeteilt worden sind, werden nur so lange gespeichert, bis der Zweck erfüllt ist, zu dem sie Usepac anvertraut wurden. Soweit handels- und steuerrechtliche Aufbewahrungsfristen zu beachten sind, kann die Dauer der Speicherung bestimmter Daten bis zu 10 Jahre betragen.

9.3 Ihre Rechte: Sollten unsere Vertragspartner mit der Speicherung ihrer personenbezogenen Daten nicht mehr einverstanden oder diese unrichtig geworden sein, werden wir auf eine entsprechende Weisung hin im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die Löschung, Korrektur oder Sperrung der Daten veranlassen. Auf Wunsch erhalten unsere Vertragspartner unentgeltlich Auskunft über alle personenbezogenen Daten, die wir über sie gespeichert haben. Bei Fragen zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung ihrer personenbezogenen Daten, für Auskünfte, Berichtigung, Sperrung oder Löschung von Daten können sich unserer Vertragspartner wenden

an:

Usepac GmbH, Hinter dem Vorwerk 18, 28279 Bremen,  Tel: 0421 – 244 26 260, E-Mail: info@usepac.de

10. Vertraulichkeit: Die Parteien haben Verschwiegenheit über interne Vorgänge und Einrichtung des Vertragspartners zu wahren, soweit diese nicht offenkundig sind. Die Verschwiegenheit bezieht sich insbesondere auf erhaltene oder anderweitig zur Kenntnis gelangte Unterlagen und sonstige Informationen.

11. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand

11.1 Sollten einzelne Bestimmungen des getroffenen Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die betreffende Bestimmung ist dann zwischen den Parteien so zu ersetzen, dass der ursprünglich angestrebte wirtschaftliche und rechtliche Zweck soweit wie möglich erreicht wird. Soweit die Parteien sich nicht einigen können, tritt an die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung diejenige gesetzliche Regelung, deren Wirkung der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommt, die die Parteien mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Vorstehendes gilt entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

11.2 Es gilt deutsches Recht mit Ausnahme des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.

11.3 Gerichtsstand für alle sich unmittelbar oder mittelbar aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Bremen, sofern der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen ist.